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Unfall mit Firmenfahrzeug - Schadensminderungspflicht des AG

Arbeitsrecht JudikaturDienstnehmerhaftungRdW 2008/305RdW 2008, 348 Heft 5 v. 16.5.2008

DHG § 2 Abs 1

1. Weicht ein AN nach Beendigung seiner Auslieferungstour von der vorgegebenen Fahrtroute ab, um sich in einem Krankenhaus wegen schon länger bestehenden Schmerzen untersuchen zu lassen, und kommt es dabei zu einer Beschädigung des Firmenfahrzeugs, kann sich der AN nicht auf das Haftungsprivileg des DHG berufen, weil die Abweichung von der Fahrtroute ausschließlich privaten Interessen diente.

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