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Abgeltung von Zeitguthaben

Wirtschaftsrecht JudikaturArbeitsrechtMag. Andreas GerhartlRdW 2008/302RdW 2008, 343 Heft 5 v. 16.5.2008

Durch die AZG-Novelle 20071)1)  BGBl I 2007/61. wurde per 1. 1. 2008 unter anderem der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte eingeführt2)2)  § 19d Abs 3a AZG: Für Mehrarbeitsstunden gebührt ein Zuschlag von 25 %. Auf die Möglichkeit der Abgeltung in Freizeit (§ 19d Abs 3e AZG) wird im Rahmen dieses Beitrags nicht eingegangen.. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen werfen aber eine Reihe von Fragen auf. Einer davon, nämlich der, welche Auswirkungen die Schaffung des Mehrarbeitszuschlags auf die Abgeltung von Zeitguthaben am Ende einer Gleitzeitperiode bzw eines Arbeitsverhältnisses hat, geht der folgende Beitrag nach.

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