Durch die AZG-Novelle 20071) wurde per 1. 1. 2008 unter anderem der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte eingeführt2). Die neuen gesetzlichen Bestimmungen werfen aber eine Reihe von Fragen auf. Einer davon, nämlich der, welche Auswirkungen die Schaffung des Mehrarbeitszuschlags auf die Abgeltung von Zeitguthaben am Ende einer Gleitzeitperiode bzw eines Arbeitsverhältnisses hat, geht der folgende Beitrag nach.