vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Entschädigungsbetrag nach § 408 ZPO für „mutwillige“ Konkursantragsstellung

Wirtschaftsrecht JudikaturInsolvenzrechtRdW 2008/292RdW 2008, 338 Heft 5 v. 16.5.2008

Erste Rsp zur Anwendbarkeit des § 408 ZPO im Konkursverfahren bzw im Konkurseröffnungsverfahren

KO idF vor 1. 7. 2010 § 171

ZPO § 408

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!