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Amtshaftung - Dritte sind von Vorschriften über Auswahl des Sachwalters nicht geschützt

Wirtschaftsrecht JudikaturSchuldrechtRdW 2008/276RdW 2008, 329 Heft 5 v. 16.5.2008

AHG § 1

ABGB §§ 273, 877, 1424

Die Vorschriften über die Bestellung und Überwachung des Sachwalters durch das Gericht sollen nur den Betroffenen schützen. Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs kommen Amtshaftungsansprüche eines Dritten aufgrund der Bestellung einer ungeeigneten Person zum Sachwalter nicht in Betracht.

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