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Bilanzrichtlinie: Weitere Erleichterungen möglich!

WirtschaftsrechtDr. Katharina Auer, Dr. Alexander SchiebelRdW 2008/269RdW 2008, 315 Heft 5 v. 16.5.2008

Die österreichische Bundesregierung möchte die Verwaltungskosten von Unternehmen aus bundes- bzw gemeinschaftsrechtlichen Informationspflichten bis 2010 bzw 2012 um ca 25 % senken1)1)  Wirtschaftsblatt vom 27. November 2007: „Bis zum Frühjahr 2008 sollen die Ressorts bekannt geben, in welchen Bereichen sie die Einsparungen umsetzen. (…) Darauf aufbauend folgt ein Zwei-Etappen-Plan: Bis 2010 gilt die Zielmarke minus 25 Prozent für all jene Vorschriften, die nationales Recht betreffen. Bei EU-abhängigen Vorgaben werden die Einsparungen bis 2012 verlangt.“. Die Informationspflichten aus der unternehmensrechtlichen Finanzberichterstattung verursachen wesentliche Verwaltungskosten. Für die österreichischen Kapitalgesellschaften gilt die Bilanzrichtlinie; ihre Informationspflichten sind daher gemeinschaftsrechtlich induziert. Künftige Einsparungspotenziale bei der Finanzberichterstattung stellen ua von Österreich noch nicht in Anspruch genommene Erleichterungen der Bilanzrichtlinie dar.

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