vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückwirkende Neuregelung der Witwenpension nicht verfassungswidrig

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2008/247RdW 2008, 292 Heft 4 v. 21.4.2008

GSVG § 304

ASVG § 614

Gegen die Übergangsbestimmung des § 304 GSVG, mit der im Rahmen des 2. SVÄG 2004, BGBl I 2004/78, die rückwirkende Anwendung der Neuregelung der Berechnungsweise der Witwen-/Witwerpension angeordnet wurde, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Abgesehen davon, dass nach stRsp des VfGH keine Verfassungsvorschrift den Schutz erworbener Rechtspositionen gewährleistet, konnte eine schutzwürdige Vertrauensposition auf Fortbestand der alten Rechtslage, auf die der Gesetzgeber hätte Bedacht nehmen müssen, von vornherein nicht entstehen, weil die von der Kl weiterhin angestrebte Berechnungsweise der Witwenpension nach der alten Rechtslage bereits ca ein Jahr vor dem Tod ihres Ehemannes vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben worden war, der Gesetzgeber daher für eine verfassungskonforme Neuregelung zu sorgen hatte und anders als beispielsweise bei einer Alterspensionsleistung auch keine Rede davon sein kann, dass die in Betracht kommenden Personen schon während ihrer aktiven Berufstätigkeit den Standard ihrer Lebensführung auf den Bezug einer später anfallenden Witwen-/Witwerpension eingerichtet hätten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!