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Schadenersatzanspruch des übergangenen Bieters

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2008/231RdW 2008, 276 Heft 4 v. 21.4.2008

ABGB § 1295

Der Zuspruch des Erfüllungsinteresses setzt voraus, dass dem übergangenem Bieter der Zuschlag erteilt hätte werden müssen. Durfte wegen des fehlerhaften Ausschreibungsverfahrens keinem Bieter der Zuschlag erteilt werden, gebührt nur der Vertrauensschaden.

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