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Rechtsanwaltshonorar für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2008/206RdW 2008, 261 Heft 4 v. 21.4.2008

ABGB § 1152

AHR: §§ 9, 10, 13 Abs 1

Nach stRsp sind die Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) ein kodifiziertes Sachverständigengutachten für die angemessene Honorierung anwaltlicher Leistungen.

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