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Gewerberechtsnovelle 2007 - Ein kurzer Überblick

WirtschaftsrechtDr. Christian HandigRdW 2008/202RdW 2008, 253 Heft 4 v. 21.4.2008

Die letzte große Novellierung der GewO wurde 200211Siehe Handig, RdW 2002, 522. durchgeführt, dieser folgten zahlreiche Neuerungen, welche aber thematisch und im Umfang (zumindest im Hinblick auf die GewO selbst) begrenzt waren, so zB bzgl Betriebsanlagenrecht2)2) GewRNov 2005, BGBl I 2005/85, AnlagenrechtsbereinigungsG, BGBl I 2005/15; Anlagenrechtsnovelle 2006, BGBl I 2006/84., Versicherungsvermittler3)3) GewRNov 2004, BGBl I 2004/131., Personenbetreuung4)4) Art 2 HausbetreuungsG, BGBl I 2007/33., Buchhalter5)5) Art III BibuG, BGBl I 2006/161. und der Anpassung an das Unternehmensgesetzbuch6)6) Art I BibuG, BGBl I 2006/161.. Die Gewerberechtsnovelle 2007 (GewRNov 2007)7)7) BGBl I 2008/42. Die ursprüngliche Fassung der GewRNov 2007 wurde vom Bundespräsidenten wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen eine Strafbestimmung, die noch vor dem Termin der Gesetzeskundmachung in Kraft treten sollte, nicht beurkundet. Der nachfolgende Initiativantrag, 549/A BlgNR 23. GP, trug diesen Bedenken Rechnung. bringt wieder zahlreiche Änderungen in unterschiedlichen Bereichen8)8) Dieser Beitrag muss sich daher auf eine Auswahl beschränken. Zu den nicht ausgeführten Änderungen zählt zB das infolge Vollziehungsprobleme geschaffene (systemfremde) Nebengewerbe der Versicherungsvermittlung, das nur noch bis Ende 2008 begründet wird; § 137 Abs 2a GewO.. Der Tendenz der zunehmenden Harmonisierung des Wirtschaftsrechts innerhalb der EU folgend, wurden deshalb in vielen Fällen gemeinschaftliche Vorgaben umgesetzt. Schließlich haben auch einzelne Maßnahmen in Problembereichen, welchen in Österreich starke mediale Beachtung zukam, Eingang in die Novelle gefunden (insb Schwarzarbeit und „Koma-Trinken“).

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