UStG: § 11 Abs 1 Z 1, § 12 Abs 1 Z Übt der leistende Unternehmer an der auf der Rechnung angegebenen Anschrift keine Geschäftstätigkeit mehr aus und wurde diese Geschäftsanschrift im Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung auch im Firmenbuch bereits gelöscht, liegt keine dem § 11 UStG entsprechende Rechnung vor und der Vorsteuerabzug ist somit zu versagen.
VwGH 21. 11. 2007, 2004/13/0133