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UFS: Allgemeiner Sprachkurs eines HTL-Lehrers als Werbungskosten

SteuerrechtJudikaturRdW 2008/183RdW 2008, 244 Heft 3 v. 17.3.2008

EStG: § 16 Abs 1 Z 10, § 20 Abs 1 Z 2 lit a Einem Vertragslehrer an einer HTL, in dessen Ausbildungszweig „Gold- und Silberschmiede und Juweliere“ ein internationaler Schüleraustausch mit englischer Sprache als Kommunikationsbasis stattfindet und dem Fachbücher und -zeitschriften nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen, sind die Kosten eines allgemeinen Englischkurses („Englisch-Intensivkurs für Leicht-Fortgeschrittene“) als Werbungskosten anzuerkennen.

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