EStG §§ 15, 25 Abs 1 Z 1 lit a
Im Rahmen des Vielfliegerprogramms „Miles and More“ für Dienstreisen gutgeschriebene „Bonusmeilen“ stehen dem Arbeitgeber zu. Überlässt der Arbeitgeber die anlässlich von Dienstreisen angesammelten Bonusmeilen dem Arbeitnehmer, so liegt für diesen ein vom Arbeitgeber zugewendeter und daher lohnsteuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der in der Folge auch dem DB und dem DZ unterliegt.