EStG § 4 Abs 4
Die Hingabe einer Kaution durch einen Rechtsanwalt für die Haftentlassung eines wegen Fluchtgefahr inhaftierten Klienten, die letztlich für den Bund als Zahlung der über den Klienten verhängten Geldstrafe vereinnahmt wird, wird nicht in Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt vorgenommen und ist somit auch nicht als Betriebsausgabe absetzbar.