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Kautionshinterlegung durch Rechtsanwalt - keine Betriebsausgabe

SteuerrechtJudikaturRdW 2008/180RdW 2008, 243 Heft 3 v. 17.3.2008

EStG § 4 Abs 4

Die Hingabe einer Kaution durch einen Rechtsanwalt für die Haftentlassung eines wegen Fluchtgefahr inhaftierten Klienten, die letztlich für den Bund als Zahlung der über den Klienten verhängten Geldstrafe vereinnahmt wird, wird nicht in Ausübung des Berufes als Rechtsanwalt vorgenommen und ist somit auch nicht als Betriebsausgabe absetzbar.

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