ABGB § 1486
KollV-Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen: § 19
Ist ein Entgeltanspruch des AN (hier: Abfertigungsanspruch) bereits Bestandteil der vom AG erstellten Lohnabrechnung, überweist der AG aber in der Folge den ausgewiesenen Betrag nicht, bedarf es keiner außergerichtlichen Geltendmachung dieses Anspruchs gegenüber dem AG, um einen Verfall zu verhindern, weil dieser Anspruch in diesem Fall ja nicht strittig ist.