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GmbH & Co KG: keine Bestellung des Geschäftsführers der Komplementärgesellschaft zum Prokuristen

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2008/157RdW 2008, 199 Heft 3 v. 17.3.2008

Erste Rsp zur Frage der Bestellung des Geschäftsführers der Komplementärgesellschaft zum Prokuristen einer GmbH & Co KG

UGB §§ 48 ff, 126

Bei einer GmbH & Co KG kann der Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft nicht zum Prokuristen bestellt werden.

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