VO (EG) 125/2008 vom 12. 2. 2008 zur Änderung der VO (EG) 3286/94 zur Festlegung der Verfahren der Gemeinschaft im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zur Ausübung der Rechte der Gemeinschaft nach internationalen Handelsregeln, insb den im Rahmen der Welthandelsorganisation vereinbarten Regeln, ABl L 40 vom 14. 2. 2008 S 1. Das Recht der Unternehmen, Anträge gegen Handelshemmnisse zu stellen, wird nunmehr dahingehend erweitert, dass auch angebliche Handelshemmnisse eingeschlossen sind, gegen die lediglich aufgrund einer in einem bilateralen Abkommen festgelegten internationalen Handelsregel ein Vorgehensrecht besteht.