EStG § 30 Abs 3 Z 2
Wird ein zwei Jahre zuvor erworbenes Grundstück - nach der „freiwilligen“ Stellung eines Antrages auf Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen zwecks Erlangung einer Baubewilligung - teilweise für die Errichtung eines Gehsteiges noch vor einer zwangsweisen Durchsetzung an die Gemeinde Wien abgetreten, so handelt es sich dabei nicht um einen „spekulativen Verkauf“.