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Die grenzüberschreitende Verschmelzung nach dem EU-Verschmelzungsgesetz

WirtschaftsrechtRA Dr. Alexander KaufmannRdW 2008/90RdW 2008, 123 Heft 2 v. 25.2.2008

Der Nationalrat hat am 27. 9. 2007 das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 („GesRÄG 2007“)1)1)Kundgemacht am 24. 10. 2007 in BGBl I 2007/72. beschlossen, mit dem ua auch ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU erlassen wurde. Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Umsetzung des gesellschaftsrechtlichen Teils der Fusions-RL2)2) RL 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v 26. 10. 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten, ABl L 310 v 25. 11. 2005 S 1. Art 16 der Fusions-RL wurde zwischenzeitig im ArbVG (vgl BGBl 2007/77) umgesetzt.. Der folgende Beitrag befasst sich mit den seit 15. 12. 2007 in Kraft befindlichen Neuerungen:

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