Der Nationalrat hat am 27. 9. 2007 das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 („GesRÄG 2007“)1) beschlossen, mit dem ua auch ein Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der EU erlassen wurde. Gegenstand dieses Bundesgesetzes ist die Umsetzung des gesellschaftsrechtlichen Teils der Fusions-RL2). Der folgende Beitrag befasst sich mit den seit 15. 12. 2007 in Kraft befindlichen Neuerungen: