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AUVA-Zuschuss nach Entgeltfortzahlung ­- DN-Anzahl im gesamten Unternehmen maßgeblich

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2008/85RdW 2008, 122 Heft 2 v. 25.2.2008

Ausdrücklich klargestellt hat der OGH erstmals, dass sich die für den Anspruch auf einen Zuschuss der AUVA nach Entgeltfortzahlung relevante DN-Zahl im Unternehmen nicht am einzelnen Betrieb orientiert, sondern an der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des DG. Teilbereiche der wirtschaftlichen Aktivitäten eines DG, die sich in Form von „Standorten“, „Filialen“, „Betrieben“ oder „Organisationseinheiten“ verwirklichen, sind daher unabhängig vom Grad ihrer technisch-organisatorischen Selbstständigkeit der Einheit „Unternehmen“ zuzurechnen. OGH 9. 10. 2007, 10 ObS 119/07h.

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