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Der OGH hatte vor Kurzem einige interessante Fälle im Bereich Versicherungsrecht zu entscheiden:

IInfo aktuellWirtschaftsrechtRdW 2008/82RdW 2008, 121 Heft 2 v. 25.2.2008

Berufshaftpflichtversicherung eines Sachverständigen - von Deckungspflicht (nicht) umfasste Gutachten
Das versicherte Risiko des vorliegenden Haftpflichtversicherungsvertrages - dem die allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden 1951 zugrunde lagen - umfasste nur die gerichtliche und außergerichtliche Gutachtertätigkeit des Versicherungsnehmers als allgemein beeideter gerichtlicher Sachverständiger auf dem Gebiet Malerei und Grafik; daneben betrieb der Versicherungsnehmer auch ein Kunst- und Antiquitätenhandelsunternehmen. Der Gutachtertätigkeit liegt naturgemäß immer ein Vertrag mit dem zugrunde, der das Gutachten bestellt und zu dessen Verwendung es dienen soll. Nicht vom Versicherungsschutz erfasst waren hier somit Gutachten, die der Sachverständige ohne Auftrag für eigene Zwecke erstellt hat, nämlich zur Förderung des Verkaufs in seiner Galerie. OGH 29. 10. 2007, 7 Ob 164/07d.

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