EStG § 98 Z 2, § 99 Abs 1 Z 1
Allein mit der freiberuflichen Tätigkeit eines deutschen Staatsbürgers als Wissenschaftler, der in Österreich weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, lässt sich ein Steuerabzug nach der Bestimmung des § 99 Abs 1 Z 1 EStG anhand der dort taxativ aufgezählten Tätigkeitsbereiche nicht begründen.