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Abzugsteuer - Beratungsleistungen eines deutschen Erfinders

Steuerrecht JudikaturRdW 2008/77RdW 2008, 120 Heft 1b v. 23.1.2008

EStG § 98 Z 2, § 99 Abs 1 Z 1

Allein mit der freiberuflichen Tätigkeit eines deutschen Staatsbürgers als Wissenschaftler, der in Österreich weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, lässt sich ein Steuerabzug nach der Bestimmung des § 99 Abs 1 Z 1 EStG anhand der dort taxativ aufgezählten Tätigkeitsbereiche nicht begründen.

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