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VwGH: Durch den von den Handelsketten vorgegebenen „Richtpreis“ ist die Getränkesteuer überwälzt

SteuerrechtRdW 2008/71RdW 2008, 118 Heft 1b v. 23.1.2008

Die großen Handelsketten geben ihren Geschäften sogenannte „Richtpreise“ vor. Diese Richtpreise enthalten auch alle Steuern. Werden diese Richtpreise verlangt, ist der Beweis der Überwälzung der Getränkesteuer erbracht.

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