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Kündigungsschutz beim Betriebsübergang zeitlich nicht befristet

ArbeitsrechtJudikatur BetriebsübergangRdW 2008/62RdW 2008, 101 Heft 1b v. 23.1.2008

AVRAG § 3 Abs 1

1. Der sich aus § 3 AVRAG ergebende Kündigungsschutz bei Betriebsübergang ist zeitlich nicht befristet; Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist ausschließlich, dass die Kündigung wegen des Übergangs erfolgt. Der zeitliche Zusammenhang zum Betriebsübergang bildet nämlich keine selbstständige (weitere) Voraussetzung des Kündigungsschutzes, sondern hat bloß Indiz-Charakter.

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