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Anspruch auf Ersatzruhe bei Arbeiten während der Wochenendruhe

ArbeitsrechtJudikatur Allgemeines ArbeitsrechtRdW 2008/58RdW 2008, 100 Heft 1b v. 23.1.2008

ARG §§ 3, 6

1. Entsprechend dem klaren Wortlaut des § 6 Abs 1 zweiter Satz ARG ist davon auszugehen, dass bei einer Beschäftigung des AN während seiner wöchentlichen Ruhezeit Ersatzruhe im Ausmaß jener Stunden gebührt, die der AN innerhalb von 36 Stunden vor dem Arbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche gearbeitet hat.

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