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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft für auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen gestützte Klagen

WirtschaftsrechtJudikatur Internationales VerfahrensrechtRdW 2008/54RdW 2008, 87 Heft 1b v. 23.1.2008

EuGVVO: Art 6 Nr 1

Der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 6 Nr 1 EuGVVO setzt einen Sachzusammenhang voraus, der auch dann bestehen kann, wenn die einzelnen Klagen auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen (vertragliche und deliktische Haftung) gestützt werden.

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