ABGB §§ 864a, 879 Abs 3
KSchG § 6 Abs 1 Z 2, § 6 Abs 3, §§ 28, 29 Abs 1
Eine sechsmonatige Verfallsfrist für Guthaben aus abgelaufenen Wertkartenverträgen verstößt nicht gegen § 879 Abs 3 ABGB , wenn der Kunde - wie hier - zu Beginn der Frist zur Geltendmachung seines Anspruchs auf die Frist sowie auf die Folgen des nicht fristgerechten Geltendmachens seines Anspruches gesondert und auf angemessene Weise, wie beispielsweise per SMS, hingewiesen wird.