vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Anmeldung der Änderung der Stiftungsurkunde durch Stifter

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2008/34RdW 2008, 79 Heft 1b v. 23.1.2008

PSG § 27 Abs 2 Z 1, § 33 Abs 3

Die Änderung der Stiftungsurkunde ist ausschließlich vom Stiftungsvorstand anzumelden; eine subsidiäre Anmeldungsbefugnis des Stifters besteht nicht.

Bei Verletzung der Anmeldepflicht kommt jedenfalls eine Abberufung des Stiftungsvorstandes gem § 27 Abs 2 Z 1 in Betracht. Ob dem Stifter bei Verletzung einer Anmeldepflicht ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch gegen den Stiftungsvorstand zusteht oder nicht, oder ob dafür auf das ausnahmsweise Bestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen Stifter und Vorstand abzustellen ist, kann dahingestellt bleiben.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte