§ 40 WAG 2007 1) samt Anlagen normiert in Umsetzung des Art 19 MiFID2) und der Art 27 ff der Durchführungsrichtlinie der Kommission3) umfangreiche Informationspflichten des Rechtsträgers (§ 15 WAG 2007) gegenüber seinem Kunden. Hier soll eine erste Analyse versucht werden, wie und zu welchem Zeitpunkt diese Informationen zu erteilen sind4).