Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird von seinen Generalklauseln und damit der Rechtsprechung des OGH geprägt. Die RL über unlautere Geschäftspraktiken führt im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern zu einer Harmonisierung in der EU. Durch die mit 12. 12. 2007 in Kraft getretene Umsetzung erfährt das UWG die umfassendste Novellierung seit dem Wettbewerbs-Deregulierungsgesetz 19921). Dabei kommt es zu keiner grundlegenden Neuausrichtung, aber zu zahlreichen Änderungen bei den wichtigsten Begriffen und in Detailfragen, welche für die Praxis im Lauterkeitsrecht von Bedeutung sind.