Der vorliegende Beitrag widmet sich ausgewählten Aspekten der E OGH 4 Ob 221/06p. Der Verfasser hofft, mit diesem Beitrag das Interesse des Jubilars zu wecken, nicht zuletzt deshalb, weil dem Verbraucherrecht hohe Relevanz für das Bankvertragsrecht zukommt, das einen der Schwerpunkte der wissenschaftlichen Tätigkeit Gert Iros darstellt.