AlVG §§ 12, 24, 25
1. Bei GmbH-Geschäftsführern muss zwischen der Bestellung zum Geschäftsführer und dem Anstellungsvertrag unterschieden werden. Die bloße Beendigung des Anstellungsverhältnisses allein vermag daher die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses iSd § 12 Abs 1 AlVG nicht zu bewirken und den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu begründen.