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Unrichtiges Privatgutachten - Haftung des Sachverständigen für Vermögensschäden Dritter?

Wirtschaftsrecht JudikaturSchuldrechtRdW 2008/719RdW 2008, 776 Heft 12 v. 16.12.2008

ABGB §§ 1299, 1300

Für den Vermögensschaden eines Dritten aufgrund eines schuldhaft unrichtig erstellten Privatgutachtens haftet der Sachverständige nur dann, wenn ihm zumindest bedingter Vorsatz vorzuwerfen ist oder der Gutachtensauftrag erkennbar auch die Interessen des Dritten mitverfolgte. Dass die im Gutachten getroffene Aussage die Sphäre des Dritten berührt, reicht nicht.

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