Rechtfertigt die gesunkene Rentabilität eines Wirtschaftsgutes eine Absetzung für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA)? BFH und VwGH geben unterschiedliche Antworten: Für den VwGH ist eine gesunkene Rentabilität eine bloße Wertminderung, weil eine Kürzung der Nutzungsdauer nicht vorliegt; eine AfaA ist daher nicht zulässig. Der BFH dagegen schließt eine AfaA bei einer gewichtigen Rentabilitätsminderung nicht grundsätzlich aus; eine Kürzung der Nutzungsdauer muss nicht vorliegen.