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UFS: Mitgliedsbeiträge eines Arztes zum Blauen Kreuz und ARCHAE-Austria

Steuerrecht JudikaturRdW 2008/632RdW 2008, 691 Heft 10 v. 15.10.2008

EStG § 16 Abs 1 Z 3 lit b, § 20 Abs 1 Z 2 lit a

Die Mitgliedsbeiträge eines Arztes (Leiter der medizinischen Abteilung eines Landeskrankenhauses) zu den Vereinen "Blaues Kreuz" und "ARCHAE - Austria" sind keine Werbungskosten: Das Blaue Kreuz, das Menschen mit Alkoholproblemen betreut, ist kein Berufsverband bzw keine Interessenvertretung für Ärzte; beim Verein ARCHAE -

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