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Kein Erlöschen der Bürgschaft bei nachträglicher Konsumenteneigenschaft des Bürgen

Wirtschaftsrecht JudikaturKonsumentenschutzRdW 2008/590RdW 2008, 646 Heft 10 v. 15.10.2008

ABGB § 1346

KSchG § 1

Es fehlt jede gesetzliche Grundlage für die Annahme, die von einem Kaufmann (jetzt: Unternehmer) wirksam übernommene Bürgschaft müsse erlöschen, wenn dieser später zum Konsumenten werde. Der Wertung des § 1 Abs 3 KSchG lässt sich im Gegenteil entnehmen, dass der rechtsgeschäftliche Akt des Vertragsabschlusses für die Anwendbarkeit des Konsumentenschutzrechts maßgeblich sein soll. So ist etwa auf Vorbereitungsgeschäfte eines werdenden Unternehmers gem § 1 Abs 3 KSchG Verbraucherschutzrecht anzuwenden. Eine Anknüpfung an das Verhältnis jener Personen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt gegenüberstehen, ist daher mit dem Regelungszweck des KSchG nicht zu vereinbaren.

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