Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (ARÄG) 20091, das der Umsetzung der RL 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften (im Folgenden: AR-RL2) dient und voraussichtlich am 1. 8. 2009 in Kraft treten wird, bewirkt eine umfassende Modernisierung eines Rechtsgebiets, dessen gesetzliche Grundlagen seit dem AktG 1937 praktisch unverändert geblieben sind. Vor allem börsenotierte Gesellschaften benötigen einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen, durch den sie die Möglichkeiten der Kommunikationstechnologie ausschöpfen, der Internationalisierung ihres Aktionärskreises Rechnung tragen, aber auch zunehmend aggressiven Methoden der Einflussnahme durch Aktionärsgruppen begegnen können. Einige Neuerungen betreffen auch nicht börsenotierte Gesellschaften. Der Umfang des neuen Normenmaterials ist beträchtlich. Aus Platzgründen können hier nur die groben Umrisse skizziert werden.