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Das neue Recht der Hauptversammlung

WirtschaftsrechtMMag. Dr. Thomas Bachner, LL.M. Ph.D. (Cambridge), Dr. Rupert BrixRdW 2008/586RdW 2008, 632 Heft 10 v. 15.10.2008

Das Aktienrechts-Änderungsgesetz (ARÄG) 200911Zum Zeitpunkt der Manuskriptabgabe existiert leider nur ein inoffizieller Entwurf, der den Autoren vorliegt. Paragraphenzitate ohne nähere Angabe beziehen sich auf diesen Entwurf. Ein offizieller Entwurf soll nach der NR-Wahl bekannt gemacht werden., das der Umsetzung der RL 2007/36/EG über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften (im Folgenden: AR-RL22 RL 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsenotierten Gesellschaften, ABl L 184 vom 14. 7. 2007, 17.) dient und voraussichtlich am 1. 8. 2009 in Kraft treten wird, bewirkt eine umfassende Modernisierung eines Rechtsgebiets, dessen gesetzliche Grundlagen seit dem AktG 1937 praktisch unverändert geblieben sind. Vor allem börsenotierte Gesellschaften benötigen einen zukunftsorientierten Rechtsrahmen, durch den sie die Möglichkeiten der Kommunikationstechnologie ausschöpfen, der Internationalisierung ihres Aktionärskreises Rechnung tragen, aber auch zunehmend aggressiven Methoden der Einflussnahme durch Aktionärsgruppen begegnen können. Einige Neuerungen betreffen auch nicht börsenotierte Gesellschaften. Der Umfang des neuen Normenmaterials ist beträchtlich. Aus Platzgründen können hier nur die groben Umrisse skizziert werden.

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