EStG § 108e
Auch wenn ein LKW im Jahr 2002 bestellt und auch bereits bezahlt wird, ist die Lieferung erst mit der körperlichen Übergabe (hier: im Jänner 2003) erfolgt, wenn ein Besitzkonstitut nicht nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2002 kann diesbezüglich somit keine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden.