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UFS: DB und DZ für KM-Geld eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

Steuerrecht_JudikaturRdW 2007/600RdW 2007, 579 Heft 9 v. 17.9.2007

EStG § 22 Z 2

FLAG § 41 Abs 1 und Abs 3

Ersätze für Fahrtkosten (Kilometergelder) sind bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen, weil § 26 Z 4 EStG nur bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit anwendbar ist.

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