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Das Gefangenendilemma des § 11a EStG für Leider-Nein-Millionäre

SteuerrechtMag. Lukas Andreaus, StB Mag. Gottfried Maria SulzRdW 2007/592RdW 2007, 559 Heft 9 v. 17.9.2007

Wurde die begünstigte Besteuerungsmöglichkeit von nicht entnommenen Gewinnen gem § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen und kommt es in der Folge zu einem Eigenkapitalabfall, so kann dies zu einer Nachversteuerung führen. Während die Änderungen des § 11a EStG 1988 im Zuge des BBG 20071)1) BGBl I 2007/24 hinsichtlich des Steuersatzes einer etwaigen Nachversteuerung bereits in der Literatur diskutiert wurden2)2)Siehe beispielhaft Kanduth-Kristen/Rutter (2007), Neuerungen bei § 10 und § 11a EStG, taxlex 2007, 240 ff., wird dem „landläufig“ angenommenen Nachversteuerungszeitraum von sieben Jahren bislang kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Die Ergebnisse einer näheren Betrachtung sind jedoch bemerkenswert. Der Nachversteuerungszeitraum und damit die Bindung des Eigenkapitals beträgt nämlich im Einzelfall bis zu 15 Jahre und erstreckt sich für Kleinverdiener auf einen unbefristeten Zeitraum bis zur Betriebsveräußerung bzw -aufgabe.

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