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VwGH zum wesentlich, aber unter 50 % beteiligten GmbH-Geschäftsführer

SteuerrechtRdW 2007/590RdW 2007, 557 Heft 9 v. 17.9.2007

Kommunalsteuer und DB von GmbH-Geschäftsführern haben in der Vergangenheit viele Diskussionen ausgelöst. Zu den ab 50 % beteiligten GmbH-Geschäftsführern liegt bereits eine große Zahl von Erkenntnissen des VwGH vor, insb das abschließende Erk eines verstärkten Senates vom 10. 11. 2004, 2003/13/0018. Zur Gruppe der bis 50 % beteiligten Geschäftsführer hat der VwGH aber erst mit einem jüngst ergangenen Erk eine wesentliche Weichenstellung getroffen.

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