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KollV für Elektrizitätsversorgungsunternehmen: 4-Tage-Woche und Feiertagsregelung

Arbeitsrecht_JudikaturKollektivvertragsrechtRdW 2007/583RdW 2007, 549 Heft 9 v. 17.9.2007

KollV-EVU: Abschn VI

Im Anwendungsbereich des KollV-EVÜ darf bei einer 4-Tage-Woche der arbeitsfreie Tag weder auf einen Feiertag noch auf den 24. oder 31. Dezember fallen. Fällt somit der 24. bzw der 31. Dezember auf den arbeitsfreien Tag der 4-Tage-Woche, ist den AN jeweils ein anderer Arbeitstag der Woche neben diesen beiden Tagen arbeitsfrei zu geben.

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