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Enthebungsanspruch eines Notgeschäftsführers bzw Not(nachtrags)liquidators

Wirtschaftsrecht_JudikaturGesellschaftsrechtRdW 2007/565RdW 2007, 534 Heft 9 v. 17.9.2007

ABGB §§ 870, 901

GmbHG §§ 15a, 92 Abs 1

Der Tätigkeitsbereich eines gem § 15a GmbHG gerichtlich bestellten Notgeschäftsführers kann auf einzelne dringend notwendig gewordene Rechtshandlungen beschränkt werden. Eine solche Beschränkung ist im Hinblick auf § 20 Abs 2 GmbHG aber nur im Innenverhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Notgeschäftsführer, nicht aber Dritten gegenüber wirksam, und kann nicht im Firmenbuch eingetragen werden.

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