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Ungewöhnlichkeit eines Geschäfts nach§ 54 Abs 1 HGB

Wirtschaftsrecht_JudikaturHandelsrechtRdW 2007/558RdW 2007, 531 Heft 9 v. 17.9.2007

HGB § 54 Abs 1

UGB § 54 Abs 1

Die Frage, ob ein Geschäft ungewöhnlich und daher von der Handlungsvollmacht des § 54 Abs 1 HGB nicht umfasst ist, ist nach den örtlichen, zeitlichen und branchenmäßigen Anschauungen zu beurteilen. Die Grenze zur Ungewöhnlichkeit kann nicht bloß unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der vertragsmäßigen Erfüllung geprüft werden,

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