HGB § 54 Abs 1
UGB § 54 Abs 1
Die Frage, ob ein Geschäft ungewöhnlich und daher von der Handlungsvollmacht des § 54 Abs 1 HGB nicht umfasst ist, ist nach den örtlichen, zeitlichen und branchenmäßigen Anschauungen zu beurteilen. Die Grenze zur Ungewöhnlichkeit kann nicht bloß unter dem Gesichtspunkt der Möglichkeit der vertragsmäßigen Erfüllung geprüft werden,