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Pfandrecht nach § 19a RAO berechtigt nicht zur direkten Inanspruchnahme des Ersatzpflichtigen

Wirtschaftsrecht_JudikaturAnwaltsrechtRdW 2007/556RdW 2007, 531 Heft 9 v. 17.9.2007

RAO § 19a

§ 19a RAO sieht keinen Forderungsübergang vor, sondern lediglich ein Pfandrecht des Rechtsanwalts an der Kostenersatzforderung seines Mandanten. Daher kann der Rechtsanwalt den ersatzpflichtigen Prozessgegner nicht auf Zahlung an sich persönlich klagen.

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