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Unbefristeter Mietvertrag mit Kündigungsverzicht - kein Kündigungsrecht nach § 29 Abs 2 MRG

Wirtschaftsrecht_JudikaturMiet-_und_WohnrechtRdW 2007/552RdW 2007, 530 Heft 9 v. 17.9.2007

MRG § 29 Abs 2

Ein temporärer Kündigungsverzicht des Mieters bei einem unbefristeten Mietverhältnis (hier: auf 5 Jahre) ist grundsätzlich wirksam; der Mieter kann trotz des Verzichts vorzeitig kündigen, wenn die Aufrechterhaltung des Bestandverhältnisses aus beim Vermieter liegenden Gründen unzumutbar wird.

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