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Umsatzschwellen für Zusammenschlussanmeldungen „und“ oder „oder“?

WirtschaftsrechtDr. Raoul Wagner, LL.M. (NYU)RdW 2007/547RdW 2007, 527 Heft 9 v. 17.9.2007

Die Textierung der Umsatzschwellen für anmeldepflichtige Zusammenschlüsse in § 9 Abs 1 KartG 2005 lässt offen, ob jedenfalls insgesamt Umsätze über 300 Mio € erreicht werden müssen, oder ob bereits das Überschreiten der beiden weiteren Schwellen (5 Mio € und 30 Mio €) die Anmeldepflicht auslöst.

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