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Urheberrechtlicher Schutz von Ideen - vom Mythos zum Logos

WirtschaftsrechtRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)RdW 2007/545RdW 2007, 523 Heft 9 v. 17.9.2007

Werke iS des § 1 UrhG sind eigentümliche geistige Schöpfungen auf den Gebieten der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und der Filmkunst. Das Fehlen des Ideenschutzes löst oft Erstaunen aus und führt zu Unverständnis.

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