Dem Masseverwalter kommt keine Rekurslegitimation gegen die Versagung der Bestätigung des Zahlungsplanes zu.
Dem Konkursgericht kommt keine Kompetenz zur beschlussmäßigen Feststellung des Erlöschens von Aus- oder Absonderungsrechten iSd § 113a KO zu. OGH 21. 5. 2007, 8 Ob 31/07b.